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Heilmittelbudget
Die Arznei- und Heilmittelbudgets sind abgeschafft seit Jan. 2002!
Bundesregierung hat der Ablösung der Arznei- und
Hilfsmittelbudgets zugestimmt.
- Neun Jahre nach der Einführung (1993) der Budgetierung, sowohl im Arznei-
als auch im Heilmittelbereich, hat der Bundestag am 18.10.2001 und nunmehr
auch der Bundesrat dem Gesetz zur Ablösung der Arznei- und Heilmittelbudgets
zugestimmt. Damit gehören die Arznei- und Heilmittelbudgets seit
dem 01.01.2002 endgültig der Vergangenheit an.
Verlängerung der Übergangsregelung für
Heilmittelrichtlinien bezüglich der Ergänzung/Änderung der ärztlichen
Verordnung
- Auch nach 6 Monaten Umsetzung der ab 01.07.2001 neuen
Heilmittelrichtlinien stellen wir fest, dass die ärztlichen
Verordnungen immer noch häufig nicht den neuen
Heilmittelrichtlinien entsprechen und deshalb ergänzt oder geändert
werden müssen. Diesbezüglich konnte mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen
Einvernehmen hergestellt werden, dass die Übergangsfrist über den 31.12.2001
hinaus bis zum 31.03.2002 verlängert wird. Das heißt die
Leistungserbringer (Therapeuten) können also weiterhin nach
Rücksprache mit dem Arzt zum Beispiel die fehlende Leitsymptomatik nachtragen
oder ein Datum für den spätesten Behandlungsbeginn nach Klärung mit
dem Arzt eintragen. Diese Änderungen/Ergänzungen sind vom
Leistungserbringer auf dem Rezept zu dokumentieren und mit Unterschrift und
Praxisstempel zu versehen. Das heißt, diese Rezepte müssen somit nicht zurück
in die Arztpraxis, um dort unterschrieben und abgestempelt zu
werden.
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