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Heilmittelbudget / Heilmittelrichtlinien
Erklärungen zu den neuen Heilmittelrichtlinien
Seit 01. Juli 2004 gilt die Neuauflage der Heilmittelrichtlinien.
- Im Gegensatz zum allgemeinen Irrglauben sind Kassenärzte schon
seit Januar 2002 nicht mehr an ein Heilmittel-Budget gebunden.
Vielmehr richtet sich die zu verordnende Menge nach der Neuauflage der
Heilmittelrichtlinien 01.Juli 2004
Laut neuem Heilmittelkatalog
der seit 01.07.2004 und bis heute immer noch gültig ist, dürfen:
Pro Diagnose dürfen mehr als drei Rezepte ausgestellt werden!
- Durfte der Arzt früher 2 Rezepte mit jeweils 6, 8 oder 10 Behandlungen
verordnen, so kann er jetzt seit Inkrafttreten der neuen
Heilmittelrichtlinien 1 Jul. 2004 3 x 6 Behandlungen verordnen. Bei
chronisch erkrankten Patienten können zusätzlich zu den 3 x 6 Behandlungen
auch 4, 5 und mehr „Verordnungen außerhalb des Regelfalls“ ausgestellt werden.
Diese dürfen dann auch 10 Behandlungen enthalten; bei manchen Krankenkassen
müssen diese jedoch genehmigt werden. Treten im zeitlichen Zusammenhang
mehrere von einander unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosegruppen (z.B.
WS) auf, kann dies weitere Regelfälle auslösen.
Behandlungsfreie Zeit gilt nur für eine Diagnose!
- Das behandlungsfreie Intervall hat sich von vorher 6 Wochen auf 12 Wochen
verlängert. In dieser Zeit können jedoch weitere Rezepte mit anderen Diagnosen
oder außerhalb des Regelfalls ausgestellt werden.
Wärme und Kälte darf weiter mit verordnet werden!
- Wärme- und Kältetherapie sind nach wie vor als ergänzende
Heilmittel zulässig. Schon im Regelfall kann ein vorrangiges
Heilmittel und ein ergänzendes Heilmittel pro Rezept
verordnet werden (z. B. klassische Massagetherapie und Wärmetherapie, Fango
oder Krankengymnastik mit Eistherapie).
Arzt darf mehrere Behandlungen verordnen!
- Bei Erkrankungen oder Verletzungen, die die Verordnung von zwei
vorrangigen Heilmitteln erforderlich machen (z.B. manuelle
Lymphdrainage und Krankengymnastik) darf der Arzt die
erforderlichen Behandlungen verordnen. Er muss lediglich zwei
Rezepte ausstellen.
Zuzahlung günstiger als vorher!
- Nach wie vor müssen sich Patienten auch an den Kosten für Heilmittel
beteiligen – und zwar mit 10 EUR je Verordnung zzgl. 10 % der
Heilmittelkosten und nicht wie vorher 15 % der Heilmittelkosten ohne Zuzahlung
der 10 EUR. Meist fällt die neue Regelung für den Patienten
jedoch trotz der 10 EUR Zuzahlung günstiger aus.
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